Rahmen­be­din­gungen

  • Poten­zielle Begüns­tigte der Förderung umfassen Privat­per­sonen, Vereine, Insti­tu­tionen, Gemeinden sowie unter Umständen Unternehmen.
  • Es werden innovative und kreative Projekt­ideen gefördert.
  • Die Förderung privater Antrag­steller beträgt mindestens 1.000 €, während gemeind­liche Antrag­steller mindestens 12.500 € erhalten können.
  • Bis zu 70 % der förder­fä­higen Kosten jedes Projekts können finan­ziert werden, wobei die maximale Förderhöhe 250.000 € beträgt. Der Antrag­steller trägt mindestens 30 % der förder­fä­higen Kosten.
  • Unter bestimmten Bedin­gungen und nach Prüfung ist eine Kombi­nation mit Stiftungs­mitteln oder anderen Förder­mitteln möglich.
  • Antrag­steller haben die Möglichkeit, zweck­ge­bundene Spenden zur Deckung ihres Eigen­an­teils einzu­werben. Dabei muss ein barer Eigen­anteil von 10 % der förder­fä­higen Ausgaben verbleiben.
  • Gemein­nützige Vereine und Gemeinden können ihren Eigen­anteil auch durch unbare Eigen­leistung erbringen.
  • Der Projekt­träger muss einen Eigen­anteil von 10 % in bar erbringen.
  • Zur Bewil­ligung ist eine Kosten­plau­si­bi­li­sierung erfor­derlich: Für Kosten bis 1.000 € (netto) wird ein Angebot benötigt, bis 10.000 € (netto) zwei Vergleichs­an­gebote und über 10.000 € (netto) drei Vergleichs­an­gebote pro Kostenposition.
  • Öffent­liche Antrag­steller unter­liegen grund­sätzlich den Vergabebestimmungen.
  • Die LEADER-Förderung erfolgt nach dem Prinzip der Kosten­er­stattung: Erstat­tungen erfolgen rückwirkend für tatsächlich geleistete Zahlungen.
  • Die Umsetzung des Projekts darf erst nach Erhalt des Zuwen­dungs­be­scheids der Bezirks­re­gierung Detmold begonnen werden. Ein vorzei­tiger Beginn kann die Förderung beeinträchtigen.
  • Alle Anträge werden in Zusam­men­arbeit mit dem Regional­management entwi­ckelt. Das Regional­management prüft vorab alle Unter­lagen, die an die Bezirks­re­gierung weiter­ge­leitet werden.