Potenzielle Begünstigte der Förderung umfassen Privatpersonen, Vereine, Institutionen, Gemeinden sowie unter Umständen Unternehmen.
Es werden innovative und kreative Projektideen gefördert.
Die Förderung privater Antragsteller beträgt mindestens 1.000 €, während gemeindliche Antragsteller mindestens 12.500 € erhalten können.
Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten jedes Projekts können finanziert werden, wobei die maximale Förderhöhe 250.000 € beträgt. Der Antragsteller trägt mindestens 30 % der förderfähigen Kosten.
Unter bestimmten Bedingungen und nach Prüfung ist eine Kombination mit Stiftungsmitteln oder anderen Fördermitteln möglich.
Antragsteller haben die Möglichkeit, zweckgebundene Spenden zur Deckung ihres Eigenanteils einzuwerben. Dabei muss ein barer Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Ausgaben verbleiben.
Gemeinnützige Vereine und Gemeinden können ihren Eigenanteil auch durch unbare Eigenleistung erbringen.
Der Projektträger muss einen Eigenanteil von 10 % in bar erbringen.
Zur Bewilligung ist eine Kostenplausibilisierung erforderlich: Für Kosten bis 1.000 € (netto) wird ein Angebot benötigt, bis 10.000 € (netto) zwei Vergleichsangebote und über 10.000 € (netto) drei Vergleichsangebote pro Kostenposition.
Öffentliche Antragsteller unterliegen grundsätzlich den Vergabebestimmungen.
Die LEADER-Förderung erfolgt nach dem Prinzip der Kostenerstattung: Erstattungen erfolgen rückwirkend für tatsächlich geleistete Zahlungen.
Die Umsetzung des Projekts darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids der Bezirksregierung Detmold begonnen werden. Ein vorzeitiger Beginn kann die Förderung beeinträchtigen.
Alle Anträge werden in Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement entwickelt. Das Regionalmanagement prüft vorab alle Unterlagen, die an die Bezirksregierung weitergeleitet werden.