Regionalbudget

Kleinprojekte

Was ist das Regionalbudget?

Zusätzlich zur EU-Förderung haben LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen seit 2019 die Möglichkeit, Mittel aus dem „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Sonderplan) zu beantragen. Diese Mittel sind speziell für die Umsetzung von Kleinprojekten vorgesehen. Das Förderprogramm wird gemeinsam vom Bund und dem Land NRW finanziert, wobei sie 90 % der Fördermittel bereitstellen.

Das Regionalbudget steht ihnen im nächsten Jahr wieder zur Verfügung und wird nach Beschluss der Vorstandssitzung zum ersten Quartal im Jahr 2025 öffentlich verkündet.

Rahmenbedingungen

  • Antragsteller können Vereine/Institutionen, Kommunen und alle anderen juristischen Rechtspersonen sein.
  • Es handelt sich in der Regel um investive und schnell umsetzbare Maßnahmen.
  • Die förderbaren Gesamtkosten dürfen 20.000 € nicht überschreiten.
  • Die Projekte müssen sich in die Regionale Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Verein(t) – regional.gesund.digital eingeordnen lassen
  • Der Fördersatz beträgt 80 % (max. Fördersumme demnach 16.000 €). Die restlichen 20 % muss der Antragsteller als Eigenmittel aufbringen; ggf. ist die Einbringung von Eigenleistungen möglich.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach der Bewilligung begonnen werden.
  • Die Kleinprojekte-Förderung basiert auf einem Kostenerstattungsprinzip: Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt rückwirkend für tatsächlich erbrachte Zahlungen.
  • Kleinprojekte müssen innerhalb des bewilligten Kalenderjahres spätestens bis zum 30. November umgesetzt und mit dem Regionalmanagement abgerechnet werden
  • Weitere Informationen können dem Factsheet zum Förderaufruf entnommen werden; das Regionalmanagement steht natürlich auch immer für die Beantwortung von Fragen und Tipps zur Verfügung.