Regio­nal­budget

Klein­pro­jekte

Was ist das Regionalbudget?

Zusätzlich zur EU-Förderung haben LEADER-Regionen in Nordrhein-Westfalen seit 2019 die Möglichkeit, Mittel aus dem „Sonderplan der Gemein­schafts­aufgabe zur Verbes­serung der Agrar­struktur und des Küsten­schutzes“ (GAK-Sonderplan) zu beantragen. Diese Mittel sind speziell für die Umsetzung von Klein­pro­jekten vorge­sehen. Das Förder­pro­gramm wird gemeinsam vom Bund und dem Land NRW finan­ziert, wobei sie 90 % der Förder­mittel bereitstellen.

Das Regio­nal­budget steht ihnen im nächsten Jahr wieder zur Verfügung und wird nach Beschluss der Vorstands­sitzung zum ersten Quartal im Jahr 2025 öffentlich verkündet.

Rahmen­be­din­gungen

  • Antrag­steller können Vereine/Institutionen, Kommunen und alle anderen juris­ti­schen Rechts­per­sonen sein.
  • Es handelt sich in der Regel um investive und schnell umsetzbare Maßnahmen.
  • Die förder­baren Gesamt­kosten dürfen 20.000 € nicht überschreiten.
  • Die Projekte müssen sich in die Regionale Entwick­lungs­stra­tegie der LEADER-Region Verein(t) – regional.gesund.digital einge­ordnen lassen
  • Der Fördersatz beträgt 80 % (max. Förder­summe demnach 16.000 €). Die restlichen 20 % muss der Antrag­steller als Eigen­mittel aufbringen; ggf. ist die Einbringung von Eigen­leis­tungen möglich.
  • Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach der Bewil­ligung begonnen werden.
  • Die Klein­pro­jekte-Förderung basiert auf einem Kosten­er­stat­tungs­prinzip: Die Auszahlung der Förder­mittel erfolgt rückwirkend für tatsächlich erbrachte Zahlungen.
  • Klein­pro­jekte müssen innerhalb des bewil­ligten Kalen­der­jahres spätestens bis zum 30. November umgesetzt und mit dem Regional­management abgerechnet werden
  • Weitere Infor­ma­tionen können dem Factsheet zum Förder­aufruf entnommen werden; das Regional­management steht natürlich auch immer für die Beant­wortung von Fragen und Tipps zur Verfügung.